Handlungskompetenz ist als grundlegende Anforderung in Lernsituationen im berufsbezogenen Lernbereich und im berufsübergreifenden Lernbereich auszuweisen.
Handlungskompetenz [wird] verstanden als Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten (Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule […], aktuelle Fassung).
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen Fachkompetenz und Personale Kompetenz (DQR, aktuelle Fassung, August d. J.).
Sofern dem Unterricht im Beruflichen Gymnasium Kerncurricula als Ordnungsmittel zugrunde liegen, sind die dort geforderten Kompetenzen auf den Erwerb von Handlungskompetenz auszurichten.
In Handlungskompetenz sind Kommunikations-, Methoden-, Lern- und Medienkompetenzen immanent.
Der Erwerb einer oder mehrerer Kompetenzen des Ordnungsmittels wird durch die in der Lernsituation ausgewiesenen Kompetenzen sichergestellt. Die Gesamtheit aller Kompetenzen der Lernsituation führt zum Handlungsergebnis unter Berücksichtigung der vollständigen Handlung, ggf. erforderlicher fachdidaktischer Vorgehensweisen.