Bereitschaft und Fähigkeit, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbständig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen (Grundsätze Rahmenrichtlinien des Landes Niedersachsen).
Lernkompetenz ist immanenter Bestandteil der Handlungskompetenz.
Bei Bedarf ist die Lernkompetenz als grundlegende Anforderung in Lernsituationen im berufsbezogenen Lernbereich und im berufsübergreifenden Lernbereich auszuweisen.