Personale Kompetenz umfasst Selbst- und Sozialkompetenz (Grundsätze Rahmenrichtlinien des Landes Niedersachsen).
Personale Kompetenz umfasst im DQR Sozialkompetenz und Selbständigkeit. Sie bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln und das eigene Leben eigenständig und verantwortlich im jeweiligen sozialen, kulturellen bzw. beruflichen Kontext zu gestalten (DQR, Glossar, aktuelle Fassung, August d. J.).