Die berufliche Medienkompetenz knüpft an die in allgemeinbildenden Schulen erworbenen Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien an. Fachkompetenz und Personale Kompetenz werden in Handlungssituationen im berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich in einem kontinuierlichen Lernprozess zur Handlungskompetenz in der Beruflichen Bildung weiterentwickelt. Dabei umfasst die Medienkompetenz im beruflichen Bereich die drei Kategorien a) Information und Wissen, b) Kommunikation und Kooperation und c) Produktives Handeln (siehe Handreichung für Berufsbildende Schulen zur Erstellung eines schuleigenen Medienkonzeptes, 2016, S. 3).
In den einzelnen Bereichen der beruflichen Bildung muss eine berufsspezifische Ausprägung erfolgen. Die Zielsetzung beruflicher Bildung – der Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz – bedingt, dass der Kompetenzerwerb im Kontext von digitalen Arbeits- und Geschäftsprozessen als fächerübergreifende Querschnittsaufgabe angelegt sein muss. Entwicklungen der Arbeitswelt [sind] Bestandteil des Unterrichts in berufsspezifischer Ausprägung – in dafür angemessener Ausstattung (vgl. KMK, Bildung in der digitalen Welt – Strategie der Kultusministerkonferenz, Berlin 2016, S. 19 f und 51 f).
Medienkompetenz ist immanenter Bestandteil der Handlungskompetenz.
Bei Bedarf ist die berufliche Medienkompetenz als grundlegende Anforderung in Lernsituationen im berufsbezogenen Lernbereich und im berufsübergreifenden Lernbereich auszuweisen.