Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über […] Grundsätze für Leistungsbewertung […] (§34 (2) NSchG).
Die individuellen Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden in allen Bildungsgängen regelmäßig festgestellt und nach einem für alle Beteiligten verbindlichen und offengelegten Kriterienkatalog bewertet (KAM-BBS, Kernaufgabe B6).
Eine Konkretisierung der Anforderungen im Hinblick auf kompetenzorientierte Prüfungen und Kriterien zur Leistungsbewertung im handlungsorientierten Unterricht erfolgt zurzeit durch eine Kommission des Niedersächsischen Kultusministeriums (Stand Februar 2019).