Fachgruppen werden durch die Schulleitung im Benehmen mit dem Schulvorstand eingerichtet. Ihre Zusammensetzung und ihre Aufgaben sind in §35a NSchG geregelt.
Die Leitung der Fachgruppe wird im Benehmen mit der Fachgruppe durch die Schulleitung bestimmt (siehe §43 Abs. 4 Nr. 3 NSchG).