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Ziel des handlungsorientierten Unterrichtes ist der Erwerb und die Entwicklung von Handlungskompetenz. Handlungskompetenz wird laut KMK als Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen verstanden, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.[2]
Handlungskompetenz entfaltet sich laut DQR in den Dimensionen Fachkompetenz und Personale Kompetenz. In Handlungskompetenz sind Kommunikations-, Methoden-, Lern- und Medienkompetenzen immanent.
Sofern dem Unterricht im Beruflichen Gymnasium Kerncurricula als Ordnungsmittel zugrunde liegen, sind die dort geforderten Kompetenzen auf den Erwerb von Handlungskompetenz auszurichten.
[2] Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Referat Berufliche Bildung, Weiterbildung und Sport (Hrsg.): Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule […], Berlin 2011, aktualisierte Auflage, Juli 2017, S. 30