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Die individuellen Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden in allen Bildungsgängen regelmäßig festgestellt und nach einem für alle Beteiligten verbindlichen und offengelegten Kriterienkatalog bewertet. (KAM-BBS, Kernaufgabe B6)
Eine Konkretisierung der Anforderungen im Hinblick auf kompetenzorientierte Prüfungen und Kriterien zur Leistungsbewertung im handlungsorientierten Unterricht erfolgt zurzeit durch eine Kommission des Niedersächsischen Kultusministeriums (Stand September 2018).